
Arbeitsrecht
Wir bieten unseren Mandanten wirtschaftliche und zielorientierte Beratung und Vertretung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber ist eine kompetente Beratung von größter Bedeutung, wenn die Durchsetzung eines Rechts gewährleistet werden soll. Hierzu gehört ebenso die eingehende Beratung über Erfolgsaussichten, wie auch die Vertretung in Prozessen vor dem Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht.
Das Dienstleistungsspektrum umfasst die Betreuung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts, insbesondere bei der Vertragsgestaltung von Einzelarbeitsverträgen, der Beratung und Vertretung bei Änderung und Auflösung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen, Kündigungsschutzverfahren, etc.
Bei der Betreuung von Arbeitnehmern liegt der Schwerpunkt bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in Bezug auf Kündigungsschutzverfahren sowie bei der Abwehr ungerechtfertigter Maßnahmen von Arbeitgebern (Abmahnungen, Änderungskündigungen etc.).
Bei der Betreuung von Arbeitgebern umfasst der Tätigkeitsbereich die Beratung bei Anbahnung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen und bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren. Mit umfasst ist ebenso die Betreuung hinsichtlich tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.